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Feste Wartungstermine statt Notruf: für Verwaltungen, Betriebe und Höfe

Bei einem Einfamilienhaus ist eine Verstopfung ärgerlich. Bei einem Mehrfamilienhaus, einem Hof oder einer Gewerbefläche ist sie eine Kostenfrage – und die Rechnung fällt deutlich anders aus, je nachdem, wann der Anruf kommt.

Der ungeplante Fall läuft immer gleich ab. Es ist Freitagnachmittag, das Wasser steht schon, und ab diesem Punkt geht es nicht mehr um Reinigung, sondern um Trocknung, Ausfallzeiten und die Frage, wer dafür aufkommt.

Was sich planen lässt

Hofabläufe, Sinkkästen und Kontrollschächte. Der beste Termin liegt im Spätsommer, vor der Laubzeit. Was im Oktober hineinfällt, wird beim ersten Starkregen im November zum Problem.

Grundleitungen und Fallrohre. In welchem Rhythmus, hängt vom Objekt ab. Ein Wohnhaus mit acht Parteien braucht einen anderen Takt als eine Gaststätte.

Kamerakontrolle. Nicht jedes Jahr, aber in Abständen. Sie zeigt, ob sich der Zustand verändert, und macht Entwicklungen sichtbar, bevor sie akut werden.

Was Sie davon haben

Sie kennen die Kosten im Voraus, weil wir uns die Anlage vorher ansehen und Ihnen ein schriftliches Angebot machen. Die Termine liegen in der normalen Arbeitszeit, nicht nachts. Und Sie können nachweisen, dass die Anlage gewartet wurde.

Der letzte Punkt wird regelmäßig unterschätzt. Kommt es zu einem Wasserschaden, ist die Frage nach der Instandhaltung eine der ersten, die gestellt wird. Wer eine lückenlose Dokumentation vorlegt, führt eine kurze Diskussion. Wer keine hat, eine lange.

Wie wir arbeiten

Wir sitzen in Kelheim und fahren von dort in den Landkreis, nach Regensburg, Straubing und Landshut. Es kommen unsere eigenen Monteure mit unserer eigenen Technik – keine Subunternehmer, keine Vermittlungsplattform. Bei wiederkehrenden Terminen kennt derselbe Mann Ihre Anlage beim dritten Mal besser als jeder Plan.

Wenn Sie mehrere Objekte betreuen, sprechen Sie uns auf eine gemeinsame Terminplanung an. Das spart Anfahrten, und das schlägt sich im Angebot nieder.

Angebot besprechen: +49 176 83100535

Was nicht in Abfluss und Toilette gehört

Ein großer Teil unserer Einsätze ließe sich vermeiden. Nicht durch Technik, sondern dadurch, dass ein paar Dinge nicht in der Leitung landen. Die Liste ist überschaubar, und auf ihr stehen ein paar Sachen, die die meisten für unbedenklich halten.

Feuchttücher

Der mit Abstand häufigste Fall. Sie lösen sich im Wasser nicht auf, weil sie dafür nicht gemacht sind – auch die nicht, auf deren Packung „spülbar” steht. Diese Angabe bezieht sich darauf, dass das Tuch durch den Spülgang passt, nicht darauf, was danach passiert.

Im Rohr verfilzen sie miteinander und mit allem, was Fasern hat. Was daraus entsteht, hält an jeder Kante fest und wächst von dort weiter.

Fett und Öl

Flüssig in die Spüle, fest im Rohr. Fett kühlt in der Leitung ab und legt sich als Schicht an die Wandung. Diese Schicht wächst mit jedem Abwasch, verengt den Querschnitt und fängt irgendwann alles ab, was vorbeikommt.

Heißes Wasser hinterherlaufen zu lassen hilft nicht, es verschiebt das Problem nur ein paar Meter weiter. Bratfett gehört ausgewischt und in den Restmüll.

Katzenstreu

Ein Teil der Sorten ist als klumpend beworben, und genau das tun sie auch im Rohr. In Kombination mit Fett entsteht daraus etwas, das sich mit der Spirale kaum noch bewegen lässt.

Hygieneartikel, Wattestäbchen, Zahnseide

Zahnseide klingt harmlos, ist aber ein Faden. Fäden legen sich um alles, was im Rohr vorsteht, und bilden den Kern, an dem der Rest hängenbleibt.

Farb-, Mörtel- und Fliesenkleberreste

Nach Umbauarbeiten ein regelmäßiger Anlass für Anrufe. Diese Stoffe härten im Rohr aus, und dann hilft keine Spirale mehr, sondern nur noch Fräsen und Hochdruck. Reste gehören zum Wertstoffhof, nicht in den Ausguss.

Und die chemischen Rohrreiniger?

Bei einer leichten Fett- oder Seifenablagerung dicht unter dem Ablauf tun sie manchmal, was sie sollen. Sitzt die Verstopfung weiter hinten, bleibt die Chemie darüber stehen und arbeitet nicht mehr, greift dafür aber Dichtungen und ältere Rohre an.

Für uns bedeutet das Mehraufwand: Bevor überhaupt gearbeitet werden kann, muss die Flüssigkeit abgepumpt werden. Wenn Sie ohnehin schon anrufen wollen, sparen Sie sich den Gang zum Baumarkt.

Wenn es doch passiert ist

Kein Wasser mehr nachlaufen lassen und anrufen. Die Anfahrt kostet 49 Euro, den Preis für die Arbeit nennen wir vor Ort, bevor wir anfangen.

+49 176 83100535 – erreichbar an 365 Tagen im Jahr

Wo endet Ihr Kanal und wo beginnt der öffentliche?

Die Frage kommt fast immer im ungünstigsten Moment. Der Keller steht unter Wasser, jemand muss die Leitung freimachen, und dann will jemand wissen, wer das bezahlt.

Die kurze Antwort: In aller Regel gehört Ihnen alles, was auf Ihrem Grundstück liegt, einschließlich der Leitung bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal. Die lange Antwort ist interessanter, weil „bis zum Anschluss” nicht überall dasselbe bedeutet.

Die drei Abschnitte

Im Gebäude. Fallrohre, Anschlussleitungen, Bodenabläufe. Unstrittig Ihre Sache. Bei Eigentumswohnungen kommt allerdings die Frage dazu, was Sondereigentum ist und was zur Gemeinschaft gehört – Fallleitungen sind fast immer Gemeinschaftssache, der Abzweig in Ihre Wohnung nicht.

Die Grundleitung im Erdreich. Vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze. Auch Ihre Sache. Hier liegen die meisten Schäden, die wir zu sehen bekommen: Wurzeln, Versatz nach Bodensenkung, Ablagerungen aus Jahrzehnten.

Der Anschlusskanal. Das Stück zwischen Grundstücksgrenze und Hauptkanal in der Straße. Und genau hier gehen die Regelungen auseinander.

Warum die Grenze nicht überall gleich liegt

Zuständig ist die Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde. In manchen Satzungen endet die Verantwortung des Eigentümers an der Grundstücksgrenze, und die Kommune übernimmt ab dort. In anderen reicht sie bis zur Einbindung in den Hauptkanal, also bis unter die Straße. Der Unterschied macht ein paar Meter aus und im Schadensfall einen vierstelligen Betrag.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, und wer es Ihnen am Telefon pauschal beantwortet, rät. Ein Anruf bei der Gemeinde oder beim zuständigen Zweckverband klärt es in fünf Minuten – in Mainburg gilt womöglich etwas anderes als in Lappersdorf.

Wo der Kontrollschacht ins Spiel kommt

Auf vielen Grundstücken gibt es einen Revisions- oder Kontrollschacht nahe der Grenze. Der ist praktischer, als er aussieht. Von dort aus lässt sich in beide Richtungen befahren: Richtung Haus und Richtung Straße.

Damit lässt sich die entscheidende Frage klären, bevor jemand über Kosten spricht: Sitzt die Verstopfung vor oder hinter dem Schacht? Liegt sie hinter dem Schacht Richtung Straße und die Satzung ordnet diesen Abschnitt der Gemeinde zu, ist das nicht Ihr Auftrag.

Wenn kein Schacht vorhanden oder er überbaut worden ist, kommt die Ortung dazu. Wir bestimmen den Verlauf von oben und markieren ihn. Danach weiß jeder, worüber gesprochen wird.

Was Sie im Ernstfall in der Hand haben sollten

Die Kameraaufnahme mit Angabe der Entfernung. Sie zeigt nicht nur, was kaputt ist, sondern in welchem Abstand vom Startpunkt. Zusammen mit der Ortung ergibt das eine Aussage, die vor der Gemeinde und vor der Versicherung Bestand hat: Schaden bei Meter soundso, das entspricht dieser Stelle im Vorgarten.

Ohne diese beiden Angaben steht Aussage gegen Aussage, und das geht in solchen Fällen selten zu Ihren Gunsten aus.

Ein Hinweis für Verwaltungen

Bei Wohnanlagen mit mehreren Gebäuden lohnt es sich, den Verlauf und die Schachtpositionen einmal aufnehmen zu lassen, wenn ohnehin gereinigt wird. Beim nächsten Vorfall ist die Zuständigkeitsfrage dann in zehn Minuten geklärt statt in zwei Wochen.

Wenn es bei Ihnen gerade akut ist

Rufen Sie an. Wir machen die Leitung frei, damit das Wasser abläuft, und klären danach in Ruhe, wo genau das Problem saß. Die Anfahrt kostet 49 Euro, den Preis für die Arbeit nennen wir vor Ort, bevor wir anfangen.

+49 176 83100535 – erreichbar an 365 Tagen im Jahr